Die Nachsorge durch die Hebamme

 

Die Wochenbettbetreuung (Nachsorge) durch die Hebamme ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. In den ersten 8 Wochen nach der Geburt hat jede Mutter einen Anspruch auf diese Hebammenhilfe.

In Deutschland ist nur die Hebamme neben dem Arzt berechtigt, diese Hilfe zu leisten, weil nur sie genügend Fachkenntnisse in der Wochenbettbetreuung besitzt.

Zu den Aufgaben der Hebamme bei der Nachsorge zählen:

  • Untersuchung des Kindes auf gesunde Entwicklung
  • Hilfe und Beratung bei: schlechtem Trinkverhalten, Hautausschlag, schlechter Heilung des Nabels, Blähungen und anderen Anpassungsstörungen.
  • Untersuchung der Mutter
  • Hilfe bei: Verhärtungen der Brust, Wundsein oder Entzündungen der Brustwarzen
  • Stau des Wochenflusses, Verdauungsschwierigkeiten und anderen Problemen
  • Anleitung beim Stillen oder dem Umgang mit Flaschennahrung
  • Anleitung bei der Pflege des Kindes
  • Ernährung der Mutter und des Kindes
  • Familienplanung
  • staatliche Hilfen
  • und Fragen, die sich in dem Zusammenleben mit dem Kind ergeben